Obleute-Schulung
Eine andere Form von Sicherheit auf dem Wasser
Rudern ist ein Sport mit hohen Sicherheitsanforderungen – auf Seen, Flüssen und Kanälen gleichermaßen.
Damit jede Ausfahrt sicher, geordnet und reibungslos verläuft, erfolgt jede Ruderfahrt in unserem Verein unter der Leitung von Obleuten.
Sie tragen die Verantwortung für Mannschaft und Material und sorgen vor, während und nach der Ausfahrt für einen reibungslosen Ablauf.
Damit schützen sie nicht nur die Besatzung und das Vereinseigentum, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser.
Aufgaben der Obleute im Überblick
Obleute können die Steuerung des Bootes einem Steuermann oder einer Steuerfrau übertragen. Die alleinige Verantwortung für Mannschaft, Material und die sichere Durchführung der Fahrt verbleibt jedoch bei ihnen.
Vor der Ausfahrt:
Das Boot ins Fahrtenbuch eintragen
Wetter- und Wasserverhältnisse prüfen
Das Boot auf mögliche Schäden kontrollieren
Die Mannschaft zusammenstellen und bei Bedarf kurz einweisen
Darauf achten, dass alle für die Ausfahrt passend ausgerüstet sind (z.B. Rettungsweste, Beleuchtung bei “Dunkelfahrten”)
Bei Fahrten mit Gästen: Einnahme des Rollsitzgeldes
Während der Ausfahrt:
Die Mannschaft sicher über das Gewässer führen
Auf die Einhaltung der Verkehrs- und Sicherheitsregeln achten
Klare Kommandos geben und die Abläufe im Boot koordinieren
Gefahren rechtzeitig erkennen und angemessen reagieren (Wetterumschwung, Müdigkeit, Kollisionen)
Für ein rücksichtsvolles Miteinander auf dem Wasser sorgen
Nach der Ausfahrt:
Darauf achten, dass Boot und Material nach der Ausfahrt gemeinsam gereinigt und ordnungsgemäß versorgt werden
Festgestellte Schäden oder Mängel im Fahrtenbuch unter „Bemerkungen/Bootsschaden" eintragen und dem Bootswart melden
Die Fahrt im Fahrtenbuch austragen
Bei Bedarf ein kurzes Feedback an die Mannschaft geben
Warum braucht man eine Obleute-Schulung?
Die Obleute-Schulung ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Obmann oder Obfrau in unserem Verein. Sie stellt sicher, dass alle Obleute die notwendigen Kenntnisse besitzen, um Mannschaft und Material sicher und verantwortungsvoll zu führen. Dazu gehören insbesondere die Kenntnis der Vereins- und Wasserverkehrsregeln, das Erkennen von Gefahren sowie der sachgerechte Umgang mit Booten und Ausrüstung.
Um den unterschiedlichen Anforderungen im Ruderbetrieb gerecht zu werden, unterscheiden wir zwischen der kleinen und der großen Obleuteberechtigung. Die kleine Obleuteberechtigung berechtigt zur Leitung von Fahrten im Hausrevier. Die große Obleuteberechtigung umfasst darüber hinaus die Befähigung für Fahrten auf allen Flüssen und Seen außerhalb des Hausreviers. Für Küstengewässer (Förden, Bodden, Haff) sowie den Rhein sind zusätzliche Patente erforderlich.
Die genauen Voraussetzungen und den Geltungsbereich beider Berechtigungsstufen findet ihr im Obleute-Zertifikat des SRCK.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Wer Obmann oder Obfrau werden möchte, sollte mindestens 16 Jahre *) alt sein, die Freiruderbescheinigung besitzen, ein Ruderboot sicher und verantwortungsvoll führen können, sowie die geltenden Sicherheits- und Verkehrsregeln kennen. Die Zulassung zur Obleuteprüfung erfolgt durch den Vorstand.
*) Bei Minderjährigen muss die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen - siehe Ruderordnung des SRC Köpenick
Anmeldung zur Obleute-Schulung
Obleute-Schulungen werden bei Bedarf angeboten und im Aushang bekannt gegeben. Bitte tragt euch in die entsprechende Liste am Schwarzen Brett ein.